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AUCH POLIZISTEN SIND MENSCHEN... |
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und manchmal Täter!
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Es wirkt noch harmlos, wenn die Polizei mit Blaulicht das Essen für die Revier-Mannschaft holt. Aber fast jeder Poliziei-Präsident bekennt "unter dem Siegel der Vertraulichkeit", daß es auch in seiner Mannschaft teilweise handfeste Differenzen zwischen den Kasten der Verwaltung, der Kriminal- und der Schutzpolizei gibt.
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"Widerstands-Polizisten"
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Diese Gruppe ist am wenigstens zimperlich. Wenn der Bürger nicht will, was der oder die Polizisten wollen, wird auch "mal hingelangt". Auf die Frage: "Wer war es?" oder "Wie war es wirklich?" reagiert der "Corps-Geist" mit Gegenanzeigen wegen "angeblichen Widerstandes gegen die Vollstreckungsbeamten" und das Präsidium deckte viele Vorgänge "aufgrund der Fürsorge-Pflicht für den Beam-ten erst mal ab und manchmal auch zu.
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"Alte Bekannte"
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Polizisten mit regelmäßigen Beschuldigungen landen in der "B-Kartei" und oftmals ist es ein Gesetz der Wahrscheinlichkeit, bis diese intern allgemein namentlich bekannten "Straftäter in Uniform" schließlich doch selbst auf der Anklage-Bank landen. Leider erfolgt diese "Reinigung" oftmals von aussen und nicht von innen.
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Folter oder Gefahrenabwehr?
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Ein Kind wird entführt und es ist zu befürchten, daß es durch Verhungern oder Tötung endet. Die Polizei ahnt, wer der Täter ist. Es gibt aber nur eine Ahnung. Die verdächtige Person schweigt. Die Zeit und damit die zunehmende Lebens-gefahr läuft. Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Daschner stimmt einer Foltermaßnahme und zunächst der Androhung zu. Natürlich nicht selbst, sondern durch Anweisung an einen Untergebenen. Die Strafprozessordnung und sämtliche Menschenrechtsnormen verbieten Folter zum Erpressen von Aussagen und Geständnissen. Daschner beruft sich auf Gefahrenabwehr, um eine Gefahr für das Opfer zu reduzieren oder zu vermei-den. Es wird sogar argumentiert, daß man Täter "final" erschiessen darf, um Opfer zu retten. Aber dieser Vergleich ist völlig unangemessen, wenn man den Täter nur ahnt und nicht - wie bei der legendären Rammelmayer-Geiselnahme in München - direkt bei der Tat observiert. Das Daschner-Urteil ist gesprochen: Schuldig -aber Geldstrafe mit Vorbehalt. Im Klartext: "Geldstrafe auf Bewährung". Im Falle des Wohlverhaltens wird diese Strafe nicht bezahlt werden müssen. Herr Daschner hat also rechtswidrig gehandelt.
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Handeln auf eigene Faust...
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ist mit den Prinzipien eines eines Rechtsstaats nicht vereinbar. Wehret den Anfängen! Es gibt viele "ehrenwerte Motive". Aber es gibt auch keine Zweifel, daß im wahrsten Sinne des Wortes nicht jeder "auf eigene Faust" strechtlich rechtswidriig handeln darf oder gar sein Amt dazu nutzt, um Untergebenen umstrittene Handlungen zu befehlen.
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Polizei als Täter
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