Der Volksmund sagt: "Nur die allerdümmsten Kälber gehen selbst zum Metzger." Aber es gibt auch die Weisheit: "Die Sonne bringt es an den Tag." und das "Gewissen". Die Aufklärungsquote von Polizei und Staatsanwaltschaft ist beeindruckend. Qualifizierte Beamte und moderne Technik mit sinkendem Datenschutz verdeutlicht, daß sich ein Sünder insbesondere bei bedeutsamen Straftaten unbedingt beraten lassen sollte. Und bei Grenzfällen mit der Möglichkeit von Haftstrafen oder existenzvernichtenden Geldstrafen ist die Hinzuziehung von Rechtsexperten geboten. Im Steuer-Strafrecht ist die Selbstanzeige (+ Zahlung in angemessener Frist) ein bewährtes Mittel. Aber auch in Einzel-Fällen im Strafrecht ist es sinnvoll, höhere Strafen und Inhaftierungen durch den "Gang in die Höhle des Löwen" zu vermeiden.
DNS-Test ja oder nein?
DNS – Genetischer Fingerabdruck – ja oder nein? Eine Studie der Universität Michigan (USA) hat festgestellt, daß in den vergan-genen Jahren mindestens 328 Angeklagte zu Unrecht verurteilt wurden. Nach der Studie des Rechtsprofessors Samuel Gross befanden sich unter den Unschuldigen 74 Todeskandidaten. Die – teilweise tödlichen – Rechtsfehler wurden durch die DNS-Methode festgestellt. Inzwischen gibt es in vielen US-Staaten „Innocent Projects“ und von Präsident Bush bewilligte finanzielle Hilfen. Die Fehlurteile beruhten nicht nur auf Fehler der Gerichte, sondern auch auf schlechte Verteidigung. Denn viele der Beschuldigten konnten sich keinen qualifizierten Verteidiger leisen. Trotz der sich immer deutlich abzeichnenden Möglichkeiten der DNS-Analyse scheuen sich viele Staaten nicht, früheres Beweismaterial zu entsorgen. Es gibt nicht überall Fristen für die Aufbewahrung von DNS-Material. Auch eine Methode, um Skandal-Urteile zu vertuschen.