+++ Freispruch oder Lebenslang? - das Problem der Beweise, Indizien und bloßer Meinungen: Der "Bäcker-Prozess von Heilbronn +++ Mutmaßliche Verbrecher dürfen per GPS-Satelliten verfolgt werden. +++ US-Oberrichter kippen Todesurteile für minderjährige Täter! Bislang wurden in den USA auf dem gleichen Niveau wie in China, Iran Minderjährige, die ihre Tat im Alter ab 16 Jahren begangen hatten, hingerichtet. Diese Rechtsqualität war den Richtern nicht geheuer! Immerhin hatten mehr als 20 US-Staaten minderjährige Täter hingerichtet. +++ Droht Ihnen ein Strafverfahren oder besteht bereits eine Anklage? +++ Auch in der Vollstreckung gibt es viele Möglichkeiten, weitere Verschlechterungen und Nachteile zu vermeiden. Das Ergebnis strafrechtlicher Verfahren hängt vom Beschuldigten, d.h. von I h n e n ab. Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
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ABLAUF DES GERICHTSVERFAHRENS

Regel-Fall: Einspruch gegen den Strafbefehl

Ein Einspruch muß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat.
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn
der im Strafbefehl enthaltene Vorwurf nicht oder nur teilweise gerecht-fertigt ist oder
der Vorwurf zwar zutreffend ist, die vom Gericht angenommenen Tages-Sätze zu viel oder der einzelne Tages-Satz zu hoch sind oder
Nebenstrafen, z. B. Entzug der Fahrerlaubnis oder Sperre zur Wiederer-teilung der Fahrerlaubnis ungerecht erscheinen.
Man sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da es im Falle des Einspruch zu einem Gerichtsverfahren über den Strafbefehl kommt und damit deutlich höhere Verfahrenskosten (Gericht, Zeugen, Sachverständige) entstehen können.



Das Gerichtsverfahren beim Strafbefehl

findet vor dem Amtsgericht (Strafrichter) am Ort der begangenen Tat statt und entspricht der Hauptverhandlung.


Einspruchs-Frist: 2 Wochen