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UNTREUE § 266A STGB

Kanther-Fall

Im März 2005 wurde gegen den Ex-Innenminister und bisherigem Rechtsanwalt eine erhebliche Geldstrafe wegen Untreue beantragt. Herr Kanther hatte sich zwar nicht bereichert, aber die ihm und anderen Angeklagten anvertrauten Be-träge nicht der CDU bekanntgegeben. Es hätte wahrscheinlich niemand be-merkt, wenn diese Beträge - dubioser Herkunft - nicht zurückgeflossen wären. Das Verstecken dieser Beträge hat im übrigen dazugeführt, daß diese infolge des Verschweigens von Kanther u.a. von der CDU nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführt wurden und zu einer Strafzahlung von ca. 21 Mio D-Mark führten.
Der Vorwurf: Das Verschweigen dieser Beträge gegenüber der CDU, zu der aufgrund der Parteifunktion ein Treueverhältnis bestand. Das Nichtbereichern der eigenen Person kann daher nur die Schuld mindern.
Kanther betrachtet sich als unschuldig.
Der ehemalige „law-and-order-Innenminister Kanther räumte in seinem letzten Wort vor dem Landgericht Wiesbaden Unrichtigkeiten in der Sache, nicht aber ein schuldhaftes Verhalten seiner Person ein. Kanther, ein Rechtsanwalt, ging gleichwohl auf eine mögliche Strafe ein und verwies auf seine verlorenge-gangene öffentliche Reputation und der öffentlichen Stimmungsmache, die ihm schon genügend belastet habe. Insider vermuten, daß es am 18. April zu einer Verurteilung kommen wird (5.4.05).



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