Nicht richtig informiert – Pfusch bei der Bundesanwaltschaft? Der „Terroristen-Prozess Mzoudi“ vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat spätestens seit der Aufhebung des Haftbefehls seltsame Züge ge-nommen. Fest steht offensichtlich, dass der Angeklagte die Al-Qaida-Attentäter kannte und in einem Camp gewesen ist. Mehr aber nicht. Deshalb „Im Zweifel für den Angeklagten“. Das Hamburger Gericht hat permanent beanstandet, dass die Generalbundesanwaltschaft mit unzu-reichenden Beweisen gearbeitet hat. Selbst die strafprozessrechtlich höchst fragwürdige Methode der Benennung dubioser Dokumente und die Vernehmung angeblicher Zeugen hat der Seriösität der Bundesanwaltschaft nach dem jetzigen Sachstand mehr geschadet als genutzt und die Frage aufgeworfen, ob die Bundesanwaltschaft politischen In-teressen oder der Rechtspflege dient. Prozessbeobachter fühlen sich an die Dienstzeit des wenig erfolgreichen Generalbundesanwalts Rebmann erinnert, der seinerzeit bei den Terroristen-RAF-) und Spionage-Prozessen mit einer fragwürdigen Öffentlichkeitsarbeit und eigenartigen Rechtsinterpretationen aufgefallen war. Der Prozess gegen Mzoudi bewies ausweislich der richterlichen Kritik, dass die Bundesanwaltschaft unter der Ägide des früheren Zivilrichters Hemberger strafrechtlich mehr als eine Schlappe erlitten hat. Es scheint so, als ob das fast krampfhafte Festhalten an fehlenden Beweisen oder ein möglicherweise fragwürdig erlangtes „Beweis“-Material der Rechtspflege nicht zum Nutzen gereicht. Das Hamburger Oberlandesgericht hat jedenfalls verdeutlicht, dass es den Angeklagten aufgrund einer bloßen Bekanntschaft mit den mutmaß-lichen Attentätern nicht verurteilen kann. Der erfolglose Bundesanwalt Hemberger kündigte die Revision an. Hier kann die Bundesanwaltschaft jedoch nur Erfolg haben, wenn sie dem Hamburger Oberlandesgericht Verletzungen der Rechtsnormen nachweisen kann. Man darf gespannt sein. Ein weiteres Problem unseres Rechtsstaates dürfte der Umgang unserer Bundesbehörden mit Geheimmaterial, Verschlusssachen und das Aufbau-schen von halbseidenen Zeugen sein. Der Staatsschutz scheint nach wie vor ein „Staat im Staate“ zu sein.
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