Ein gutes Examen macht noch lange keinen guten Richter aus, sondern indiziert nur eine gute Ausbildung. Deshalb muß auch ein Richter kontrolliert werden. Dies kann nur durch weitere Instanzen mit uneingeschränkten Über-prüfungs-Möglichkeiten geschehen. Oftmals ist eine Wiederholung der Tatsa-chenprüfung nicht gestattet. Deshalb sind Urteile der EinzelRichter und Urteile ohne zweite Tatsachen-Instanz oft nur juristische Momentaufnahmen, aber keine Urteile. Gute Urteile müssen alle Beteiligten überzeugen können.
Der Deal - Zwänge im Prozess?
Zwang zum Deal im Strafprozess? Juristen unter sich: Ein Angeklagter hat im Strafprozess das Recht zum Schweigen. Er hat auch das Recht zur Lüge, welche allerdings im Falle eines Schuldspruch zu seinem Nachteil gereichen kann. Ein Geständnis kann daher positiv berücksichtigt werden, wenn ein Strafe(rahmen) nicht festgeschrieben ist. Immer wieder kommt ein Deal zustande. Im Prozess gegen Max Strauß hatte der Vorsitzende der Strafkammer angedeutet, daß ein Geständnis mög-licherweise eine Bewährungsstrafe ergeben würde. Strauß schwieg sich aus und bekam 39 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Angeklagte werden immer wieder mit Geständnissen zum Deal „gelockt.“ Strafrechtler kritisieren, daß somit allein die Ausnutzung des Rechts des Angeklagten auf Schweigen massive Nachteile und insbesondere oftmals Haftstrafen - ohne Bewährung - zur Folge hat.