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Aufruf der Sache
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Feststellung des Richters, ob Angeklagte und Verteidiger anwesend, Beweismittel herbeigeschafft und die geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind.
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Die Zeugen verlassen den Saal.
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Der Richter vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
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Der Staatsanwalt verliest die Anklage.
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Der Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass es ihm freisteht, sich zur Anklage zu äussern oder nicht zur Sache auszusagen.
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Ist der Angeklagte zur Aussage bereit, wird er zur Sache vernommen. Vorstrafen, die für diese Verhandlung bedeutsam sein können, werden festgestellt.
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Beweisaufnahme durch Zeugen, Sachverständige, Augenschein und Urkunden
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Plädoyer des Staatsanwalts
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Plädoyer des Verteidigers
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Der Angeklagte hat das "letzte Wort".
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Geheime Beratung des Gerichts
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Urteilsverkündung
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