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NUR "AKTENEINSICHT ERBETEN"? |
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Lappalie: 15 Tagessätze und 1 Monat Fahrverbot?
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Die Radar-Blitz-Anlagen, Video-Überwachungen und sonstige Verkehrs-Teilnehmer führen zu einer Vielzahl von Bußgeld- und Strafverfahren. Das Verkehrs-Strafrecht ist zur "Fließband-Arbeit" geworden. Und auch der Rechtsanwalt ist auf wirtschaftliches Arbeiten angewiesen. Trotzdem muß die Routine verhindert werden!
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Fahrverbot kann "Berufsverbot! bedeuten!
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Ein Monat Fahrverbot kann sich völlig unterschiedlich auswirken. Der ortsansässige Regierungsangestellte spürt es kaum, weil der mit der Strassenbahn zur Arbeit fahren kann. Der Pendler oder Berufskraftfahrer spürt dagegen echte Existenzgefahren oder verliert sogar seinen Job! Dieses Beispiel verdeutlicht, daß Strafverteidigung auch in sogenannten "Kleinst-Fällen" besondere Sorgfalt und echte Verteidigung erfordert.
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Der Penner und 3 x Schwarzfahren...
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Paule P ist ein sog. "Penner" und sein Strafregister weist gut 10 La-dendiebstählen, Schwarzfahren u.ä. auf. Er ist sozusagen ständig "unter Bewährung", weil der Polizeicomputer nichts vergisst. Eines Abends wird er "ohne gültigen Fahrausweis" erwischt. Was tun. Paule P hat kein festen Wohnsitz. Paule P kommt "mangels fester sozialer Bindungen für zwei Monate" in Untersuchungshaft, weil sich vorher kein Termin im Ka-lender des Richters Hartmann finden läßt. Wie würden Sie entscheiden?
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Ungerechtigkeit läßt sich erkennen..
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wenn der Verteidiger die Akte nicht gelesen hat, die Daten (Ort, Personen, Datum) des Vorfalls nicht beherrscht..Dieses Manko zeigt sich insbesondere bei Bußgeldsachen und Kleinkriminalität.
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Strafverteidigung - warum? | Rechtspflege-Organ - "Klüngel der Justiz?"
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