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Die taggenaue Verbüßung einer oder mehrerer Strafen sowie die wech-selnden Zuständigkeiten zwischen Gericht (Vollstreckungskammer) Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsabteilung), Leitung der Justizvoll-zugsanstalt, einem Rechtsanwalt(in) und weiteren Beteiligten (Sozialarbeiter u.a.) hängt vom jeweiligem Engagement der Personen ab. Man verwahrt Menschen - und nicht Kartons, Gummibälle u.ä. Daher sollte
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von Anfang an ein Vollstreckungsplan von den obigen Personen begleitet werden,
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sich der Gefangene die Frage stellen "ob er sich selbst entlassen würde",
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Hafterleichterungen, z.B.
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Freigang
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Ausführung oder Ausgang
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Urlaub und Sonderurlaub
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Haft-Aussetzung
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gnadenweiser Erlass oder Umwandlung in Geldauflagen
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möglich sind und
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rechtzeitig vorbereitet werden können.
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