+++ Freispruch oder Lebenslang? - das Problem der Beweise, Indizien und bloßer Meinungen: Der "Bäcker-Prozess von Heilbronn +++ Mutmaßliche Verbrecher dürfen per GPS-Satelliten verfolgt werden. +++ US-Oberrichter kippen Todesurteile für minderjährige Täter! Bislang wurden in den USA auf dem gleichen Niveau wie in China, Iran Minderjährige, die ihre Tat im Alter ab 16 Jahren begangen hatten, hingerichtet. Diese Rechtsqualität war den Richtern nicht geheuer! Immerhin hatten mehr als 20 US-Staaten minderjährige Täter hingerichtet. +++ Droht Ihnen ein Strafverfahren oder besteht bereits eine Anklage? +++ Auch in der Vollstreckung gibt es viele Möglichkeiten, weitere Verschlechterungen und Nachteile zu vermeiden. Das Ergebnis strafrechtlicher Verfahren hängt vom Beschuldigten, d.h. von I h n e n ab. Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
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Rechtsgeschichte: Strafe und Vollzug

Manche Zeitgenossen sind der Meinung, dass der "Strafvollzug im Hotel" stattfindet. Der frühere Rechtsanwalt und Mörder Carl Hau hat schon vor 100 Jahren in seinem Prozess-Buch "Todes-Urteil" (als ebook kostenlos downzuladen!) und seinem in der Haft-Buc "Lebenslänglich" Selbsterfahrungen berichtet.



"Vorbestraft"

Bezeichnung „vorbestraft“ ist umstritten.
Die Urteile der Strafgerichte werden dem Bundeszentralregister mit Rechtskraft mitgeteilt und der jeweilige Eintrag entsprechend den Registergesetzen beibehalten. Ein Bürger darf sich, beispielsweise bei einer Bewerbung, als „nicht vorbestraft“ bezeichnen, wenn die gegen ihn verhängte Strafe 90 Tagessätze nicht übersteigt. Das Bundeszentralregister erfüllt öffentlich-rechtliche Zwecke.
Zivilrechtlich umstritten ist, ob die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzt werden, wenn über dessen Vorstrafen gegenüber Dritten oder in Medien berichtet wird. Tatjana Gsell wurde als Witwe des getöteten Schönheitschirurgen bekannt und im Zusammenhang mit einem Versicherungsbetrug zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dies nutzte die „Freizeit Revue“ aus, um Frau Gsell im Zusammenhang mit einer weiteren Story als „vorbestrafte Witwe“ zu bezeichnen. Das Landgericht München I hat in seinem Urteil (noch nicht rechtskräftig am 6.4.05) entschieden, daß eine solche Bezeichnung im Zusammenhang mit einer Berichterstattung zulässig sei.
LG München I, Urteil 9 O 20693/04 (nicht rechtskräftig am 12.4.05)


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