+++ Freispruch oder Lebenslang? - das Problem der Beweise, Indizien und bloßer Meinungen: Der "Bäcker-Prozess von Heilbronn +++ Mutmaßliche Verbrecher dürfen per GPS-Satelliten verfolgt werden. +++ US-Oberrichter kippen Todesurteile für minderjährige Täter! Bislang wurden in den USA auf dem gleichen Niveau wie in China, Iran Minderjährige, die ihre Tat im Alter ab 16 Jahren begangen hatten, hingerichtet. Diese Rechtsqualität war den Richtern nicht geheuer! Immerhin hatten mehr als 20 US-Staaten minderjährige Täter hingerichtet. +++ Droht Ihnen ein Strafverfahren oder besteht bereits eine Anklage? +++ Auch in der Vollstreckung gibt es viele Möglichkeiten, weitere Verschlechterungen und Nachteile zu vermeiden. Das Ergebnis strafrechtlicher Verfahren hängt vom Beschuldigten, d.h. von I h n e n ab. Hier erfahren Sie kostenlos und diskret wichtige Informationen. Wir veranstalten auch Informations-Abende. Telefon BERLIN 030-4490841 oder Karlsruhe 0721-23637.
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Europäischer Haftbefehl: Zypries überfordert

Europäischer Haftbefehl – ein Verstoß gegen das Grundgesetz?
Die Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich verpflichtet, ihre ei-genen Staatsbürger an andere Mitgliedsstaaten auszuliefern, wenn dort ein ent-sprechender Haftbefehl erlassen worden ist. Dies basiert auf der Überlegung, daß sich ein Straftäter dort der Strafe stellen soll, wo er straffällig geworden ist. Bislang wurden deutsche Straftäter im Falle von Auslandsstraftaten in Deutsch-land bestraft und verbüßten auch in ihrem Heimatland die Strafe. Das erwies sich oft als Vorteil, weil die Haftbedingungen beispielsweise in Spanien, Italien und Griechenland deutlich schlechter, ja fast unerträglich gegenüber deutschen Verhältnissen waren. Und diese Aspekte sind offensichtlich von dem Gesetzge-ber übersehen worden.
Der deutsch-syrische Staatsbürger Darkanzali wird in Spanien verdächtigt, an Terroranschlägen mitgewirkt zu haben. Die dort erhobenen Vorwürfe reichen nach deutschem Recht nicht aus, um eine Bestrafung zu ermöglichen. Nunmehr steht die deutsche Justiz vor dem Dilemma, einen spanischen Haftbefehl auf-grund der EU-Vereinbarungen vollstrecken zu müssen. Darkanzali wurde folglich in Auslieferungshaft genommen und klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen die Verletzung seiner Grundrechte. Im bisherigen Verfahren hat sich herausgestellt, daß sich die gerichtlich fast völlig unerfahrene Bundesjustiz-ministerin Zypries offensichtlich genauso wenig Gedanken gemacht hat wie die Mitglieder des Rechtsausschusses.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts stellten dem Bevollmächtigten der Bundesregierung die konkrete Frage, ob sich die Mitglieder des Rechtsaus-schusses überhaupt einmal die Mühe gemacht hätten, die teilweise menschen-unwürdigen Haftbedingungen in Europa und in den zukünftigen Mitgliedsländern, wie beispielsweise Rumänien, zu vergleichen. Dies mußte Herr Masing verneinen mit dem weitschweifenden Hinweisen auf europäischen „Integrationsmehrwert“ und „Einzel-Lösungen“. Fazit scheint per Gerichtstag 15.4.2005 zu sein, daß allein ein Verdachts-Haftbefehl in einem anderen europäischen Staat ausreicht, um einen deutschen Bundesbürger per Auslieferungshaft und Verschubung unter Entzug deutschen Rechtsstandards zeitweise oder dauernd in ausländische menschenunwürdige Gefängnisse zu verschuben. Die absolute Gleichgültigkeit und Sorglosigkeit der Mitglieder des Rechtsausschusses scheint einen weiteren Verlust an Menschen- und Grund-rechten herbeigeführt zu haben.´


Grundsatz: Gesetz vor der Tat